Diese Fragen kommen häufig in unseren Informationsgesprächen vor.
Ja, es ist durchaus möglich, einen Handwerksbetrieb ohne Meisterbrief zu gründen, allerdings ist dies nur in bestimmten Bereichen erlaubt. In Deutschland unterscheidet man zwischen zulassungspflichtigen Handwerken und zulassungsfreien Handwerken.
Zulassungspflichtige Handwerke (wie zum Beispiel Elektriker, Maler oder Tischler) dürfen nur mit einem Meisterbrief selbstständig ausgeführt werden. Dies ist im deutschen Handwerksrecht festgelegt, um eine hohe Qualität und Sicherheit in den Handwerksberufen zu gewährleisten.
Zulassungsfreie Handwerke (wie zum Beispiel Fliesenleger, Raumausstatter oder Gebäudereiniger) können auch ohne Meisterbrief selbstständig ausgeführt werden.
Es gibt auch eine dritte Kategorie, die sogenannten handwerksähnlichen Gewerbe (wie zum Beispiel Holz- und Bautenschutzgewerbe, Fotografen oder Kosmetiker), für die ebenfalls kein Meisterbrief erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass es immer ratsam ist, sich vor der Gründung eines Handwerksbetriebs professionell beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
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Wir beraten Sie gerne.
Quelle:Handwerkskammer.de